Wissenschaft

ist die geistige, forschende und darstellende Durchdringung von Lebenssachverhalten. Nach Art. 5 Abs. 3 GG ist die Freiheit der W. grundsätzlich unbeschränkt, wobei allerdings die unantastbare Würde des Menschen zu achten ist, was wissenschaftlichen Versuchen am Menschen enge Grenzen zieht. Werke der W. geniessen den Schutz des Urheberrechts.

ist die methodisch geordnete Gesamtheit des Wissens bzw. der Erkenntnisse, insbesondere auf einem einzelnen Sachgebiet. Die Wissenschaften werden herkömmlicherweise in Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften gegliedert. Zu den Geisteswissenschaften zählt die Sozialwissenschaft, zu der in einem weiteren Sinn die Rechtswissenschaft gerechnet wird. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007; Thei- sen, M., Wissenschaftliches Arbeiten, 12. A. 2005




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