Überleitungsvertrag

Der „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ v. 26. 5. 1952 i. d. F. v. 30. 3. 1955 (BGBl. II 405) zwischen der BRep., den USA, Großbritannien und Frankreich regelte - in Ausführung des Deutschlandvertrages - Fortbestand und Aufhebung der von den Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften. Die Organe des Bundes und der Länder waren danach befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern, soweit im Deutschlandvertrag oder den Zusatzverträgen nicht anderes bestimmt war. Das Besatzungsrecht ist inzwischen zum größten Teil durch Bundesgesetze aufgehoben worden und im Übrigen durch die Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland gegenstandslos.




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