Alimente
Früher übliche Bezeichnung für die Zahlung von Unterhalt.
Leistungen zum Unterhalt
(lat. "Nahrung", "Unterhalt"), Unterhaltszahlungen des Vaters für sein nichtehel. Kind.
([N. PL] Nahrungsmittel) sind im älteren Sprachgebrauch die Unterhaltszahlungen insbesondere des Vaters für das (uneheliche) Kind.
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