Alleinstellungswerbung

(Spitzenstellungswerbung):
Form der Werbung, in der der Werbende für sich eine Spitzenstellung im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern oder deren Produkten in Anspruch nimmt. Sie setzt voraus, dass eine „Angabe”, d. h. eine objektiv nachprüfbare Aussage, gemacht wird. Bloße reklamehafte Übertreibungen enthalten keine ernst gemeinte Behauptung einer Spitzenstellung. Die Alleinstellung kann durch verschiedene Aussageformen in Anspruch genommen werden. Es kann der Superlativ („der größte”) ebenso wie der Komparativ („besser”) oder der Positiv („die Nr. 1”) verwendet werden. Auch die Verwendung des bestimmten Artikels kann bei Vorliegen besonderer Umstände als Inanspruchnahme einer Spitzenstellung verstanden werden. Eine Alleinstellungsbehauptung ist zulässig, wenn der Werbende in der Hinsicht, in der die Spitzenstellung behauptet wird, einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern aufzuweisen hat und dieser Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet.




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