allgemeine Arbeitsbedingungen

vom Arbeitgeber einseitig aufgestellte, standardisierte Arbeitsbedingungen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern oder sämtliche Arbeitnehmer eines Betriebes. Allgemeine Vertragsbedingungen können auf verschiedene Weise zustande kommen. Der Arbeitgeber kann eine vertragliche Einheitsregelung treffen, eine Gesamtzusage machen oder durch eine betriebliche Übung allgemeine Arbeitsbedingungen schaffen. Auch bei allgemeinen Arbeitsbedingungen stellt sich die Frage einer Inhaltskontrolle. Nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB unterliegen arbeitsvertragliche Regelungen der Inhaltskontrolle (Arbeitsvertrag).




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