Allodifikation

ist im (mittelalterlichen und) neuzeitlichen deutschen Recht die Umwandlung von bestimmten Beschränkungen unterliegendem Gut (z.B. Lehen) in keiner zusätzlichen Beschränkung unterliegendes Familiengut, später auch Individualeigentum. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005




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