Anlernverhältnis

Der Anlernling, meist ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wird in einem normalen Arbeitsverhältnis (im Gegensatz zum Lehrvertrag, Lehre) zu einer bestimmten, meist eng begrenzten Tätigkeit angelernt (z. B. Bürogehilfin), die er dann als volle Arbeitskraft auszuüben hat.




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