Ansichtssendung

Zusendung unbestellter oder bestellter Waren. Bei Bestellung zur Ansicht besteht
i. d.R. Pflicht zur Aufbewahrung und Rücksendung bei Nichtgefallen. Der Empfänger unbestellter Waren hat keine besondere Aufbewahrungspflicht, braucht sich nicht zu erklären und muss auch keine Rücksendung veranlassen. Schweigen gilt als Ablehnung; bei Zusendung von Waren an Personen, die in Geschäftsbeziehungen mit dem Absender stehen, wird Antwort verlangt (kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Zusendung unbestellter Waren.

. Wer sich eine Sache, die er kaufen möchte, zur Ansicht zusenden lässt, schliesst i. d. R. einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag (Kauf auf Probe, §§ 495, 496 BGB). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Empfänger die Sache billigt. Er muss dem Versender innerhalb der vereinbarten oder einer vom Versender bestimmten Frist mitteilen, ob er einverstanden ist oder nicht; Schweigen gilt als Billigung. Während der ihm eingeräumten Überlegungsfrist ist der Empfänger zur sorgfältigen Aufbewahrung verpflichtet. Bei Nichtgefallen hat er die Sache auf seine Kosten zurückzusenden. - Von der A. zu unterscheiden ist die Zusendung unbestellter Waren. Sie ist als Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags auszulegen. Das Schweigen darauf bedeutet - sofern nicht bereits eine ständige Geschäftsbeziehung vorliegt - keine Annahme, auch dann nicht, wenn der Versender erklärt, der Vertrag gelte bei Ausbleiben einer binnen bestimmter Frist erwarteten Antwort als geschlossen. Der Empfänger ist, selbst bei Beifügung von Rückporto, nicht zur Rücksendung verpflichtet; er haftet wie ein unentgeltlicher Verwahrer nur für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (§§ 690, 277 BGB).

Ist eine Sache auf Grund vertraglicher Abmachung zur Ansicht zugesandt worden, so trifft den Empfänger mangels anderweitiger Abrede die Pflicht, die Sache ordnungsgemäß zu verwahren und bei Nichtgefallen auf seine Kosten zurückzuleiten. Anders unbestellte Lieferung (Leistung).




Vorheriger Fachbegriff: Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung | Nächster Fachbegriff: Anspar-Rücklage


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen