Befriedet

ist allgemein der mit Friede versehene Zustand. Befriedeter Bezirk ist ein gesetzlich genau beschriebenes Gebiet um die Sitze des Bundestags, Bundesrats und Bundesverfassungsgerichts in Berlin und Karlsruhe, in dem öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge besonders zuzulassen sind. Im Strafrecht ist ein Besitztum befriedet (§ 123 StGB), das gegen unbefugtes Eindringen eingehegt ist.




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