Beugestrafe

ist staatliche Ordnungsstrafe in Geld od. Haft u. dient im gerichtl. Verfahren der Erzwingung eines bestimmten Verhaltens einer Person; z. B. im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 888, 890 ZPO bei grundloser Weigerung zur Vornahme od. Duldung einer Handlung; zur Erzwingung der Aussage und des Eides eines Zeugen (§§ 390 ZPO, 70 StPO) od. der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners (§ 901 ZPO).

Beugemittel




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