Bewertungsgesetz

enthält Vorschriften darüber, wie aktive oder passive Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Wertpapiere, Pensionsverpflichtungen) zu steuerlichen Zwecken (z. B. Veranlagung zur Vermögensteuer) zu bewerten sind.

Steuerrecht.

Das BewG i. d. F. v. 1. 2. 1991 (BGBl. I 230), zul. geänd. d. G v. 24. 12. 2008 (BGBl. I 3018), stellt einheitliche Grundsätze für die geldliche Bewertung von Gütern im Steuerrecht auf. Dies ist erforderlich, um Sachgüter mit einem bestimmten Geldwert zutreffend in der Besteuerung zu erfassen (s. Einheit, wirtschaftliche). Das B. regelt vornehmlich die Ermittlung der Einheitswerte. Es wird ergänzt durch die Bewertungsteuer-Durchführungsverordnung. Grund-, Erbschaft- und Schenkungsteuer und (z. T.) Gewerbesteuer.




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