Bezirksnotar

nur in Baden-Württemberg bestehende selbständige Behörde mit den Zuständigkeiten des Notars, Grundbuchamts, Vormundschafts- und Nachlassgerichts.

ist das besondere, für Beurkundungen zuständige Organ der Rechtspflege in den ehemals zu Württemberg gehörenden Teilen Baden- Württemberg, das trotz Verbeamtung und Fehlens eines Rechtsstudiums u.a. Aufgaben eines Notars wahrnimmt, doch nicht der Bundesnotarordnung unterstellt ist.

In den württemberg. Teilen des Landes Baden-Württemberg konnten (neben den normalen Notaren) auch B. bestellt werden. Voraussetzung war eine dem Rechtspfleger ähnliche Ausbildung. Die Zuständigkeit des B. umfasste neben den Geschäften des Notars auch gewisse Aufgaben des Grundbuchamts. Neue B. werden nicht mehr bestellt.




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