Blutgruppenbestimmung

Beweismittel, insbes. zur Widerlegung vermuteter Elternschaft (Vaterschaftsvermutung, Kindschaftsprozess). Da Bluteigenschaften vererblich sind und das Kind sie nur von seinen Eltern erworben haben kann, gilt für die B. folgendes: Hat das Kind Bluteigenschaften, die ein Elternteil nicht besitzt, so muss es sie vom anderen erworben haben; sind sie auch bei diesem nicht feststellbar, so ist diese Person als Elternteil wegen offenbarer Unmöglichkeit ausgeschlossen. Mit absoluter Beweiskraft kann Elternschaft bei Blutgruppen des Systems A, B, O, den Untergruppen Al und A2, dem MN-System und den Rhesus-Untergruppen ausgeschlossen, nicht dagegen positiv bewiesen werden. Weitere Methoden werden ergänzend herangezogen (z. B. Keil, Duffy). Entnahme der Blutprobe ist gemäss § 372a ZPÓ zu dulden, soweit für Sachverhaltsaufklärung dienlich und nach Art und Folgen zumutbar. Vaterschaftsfeststellungsmethoden.




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