Car-sharingist die geteilte Nutzung eines oder mehrerer Pkw durch verschiedene Personen. Rechtlich liegt je nach den Umständen Gefälligkeitsverhältnis (Gefälligkeitsvertrag), Leihe, Mietvertrag, Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verein oder Genossenschaft vor.
Weitere Begriffe : Konkurrenzklausel | Vollstreckungsrecht | Wasserschutzgebiet |
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