Cash-Pooling

Der Begriff bezeichnet in einem Konzern den Abzug liquider Mittel von einer Tochtergesellschaft zur zentralen Verwaltung durch die Muttergesellschaft. Dies gilt nicht als - grundsätzlich unzulässige - Rückgewähr von Einlagen (§ 57 I 3 AktG, § 30 I 2 GmbHG).




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