Cognitio extra ordinem

([lat.] Erkenntnis außerhalb der Ordnung) ist im römischen Recht die sich seit der Zeitenwende entwickelnde besondere Verfahrensart, in der im Gegensatz zu den älteren Legisaktionenverfahren und Formularverfahren ein öffentlicher Amtsträger untersucht und entscheidet. Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005




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