= unerlässliche Bedingung, ohne die Erfolg nicht eintritt oder nicht eingetreten wäre. -Ursachenzusammenhang. Bedingungstheorie, Kausalität im Strafrecht; für das bürgerliche Recht Schadensersatz (1a). (lat.) Bedingung, ohne die (ein Erfolg) nicht (eingetreten wäre, Äquivalenztheorie Äquivalenztheorie, Kausalität.
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Weitere Begriffe : kriminovalente Konstellation | Vertrauensschaden | Mietpreisüberhöhung
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