Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der See-Kasse hervorgegangene Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl. Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung - RVOrgG - v. 9. 12. 2004, BGBl. I 3242) ist Träger der Allgemeinen Rentenversicherung bzw. der Gesetzlichen Rentenversicherung. Mitglied sind diejenigen Versicherten, die nicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einem Regionalträger Mitglied sind.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist insbesondere zuständig, wenn die Versicherten beim Bundeseisenbahnvermögen, bei der Deutsche Bahn AG, bei den Bahn-Versicherungsträgern, in der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei) oder bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beschäftigt sind (§ 129 SGB VI).

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bochum. Ihre Organe sind der Vorstand und die Vertreterversammlung; ihnen gehören paritätisch Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an; die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte obliegt einem Direktorium, das insoweit an die Stelle des bei den übrigen Sozialversicherungsträgern zuständigen Geschäftsführers tritt (vgl. §§ 31 ff. SGB IV).

Die Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund führt das Bundesversicherungsamt (§ 94 SGB IV).




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