Devolutiveffekt

Siehe auch: Rechtsmittel

(lat. devolvue = weiterwälzen). Die Einlegung eines Rechtsmittels hat den D. zur Folge, d. h. das Verfahren wird durch die Rechtsmitteleinlegung in der nächsthöheren Instanz anhängig.

(Abwälzwirkung) ist die Wirkung, dass ein Rechtsstreit oder sonstiges Verfahren von einer Amtsstelle auf eine andere (höhere) Amtsstelle abgewälzt wird (z.B. Rechtsmittel, Berufung, Revision, Beschwerde). Lit.: Kelling, J., Der Devolutiveffekt im Verwaltungsverfahren, 1976

(Anfallwirkung) die durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder eines Rechtsmittels begründete Zuständigkeit einer höheren Behörde bzw. eines höheren Gerichtes im Instanzenzug, sodass über den Rechtsbehelf eine andere Stelle entscheidet als die, die die Ausgangsentscheidung getroffen hat.

ist die einem Rechtsmittel eigene Wirkung, dass ein Rechtsstreit oder sonstiges gesetzlich geordnetes Verfahren in der höheren Instanz anhängig wird.




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