Dezentralisation

(Aufgliederung) ist die Übertragung der Aufgaben des Staats auf Selbstverwaltungsträger (z.B. Gemeinde). Die D. ist von der Dekonzentration zu trennen und steht im Gegensatz zur Zentralisation. Sie führt zu mittelbarer Staatsverwaltung. Lit.: Schäfer, P., Zentralisation und Dezentralisation, 1982; Dezentralisierung und regionale Neugliederung in Mitteleuropa, hg. v. Rosar, S., 2003

ist kein Rechtsbegriff. I. d. R. wird darunter die Auslagerung von Verwaltungsbehörden aus der Hauptstadt des Bundes, eines Landes oder eines anderen Verwaltungsbezirkes in andere Orte des Bundes, dieses Landes oder dieses Verwaltungsbezirkes verstanden. Teilweise wird der Begriff auch synonym mit Dekonzentration verwendet. D. ist Teil der Deregulierung. S. a. Zentralismus, Konzentration in der Verwaltung.




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