Duales System

1.
Abfallrecht. Nach §§ 6, 7, 16 Verpackungsverordnung sind Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder vertreiben, verpflichtet, sich an einem flächendeckenden System der unentgeltlichen Abholung und Verwertung dieser Verpackungen zu beteiligen. Dienstleister in diesem Bereich finanzieren sich durch eine auf die Verpackungen erhobene Lizenzabgabe der entsorgungspflichtigen Unternehmen, z. B. den „Grünen Punkt“. S. a. Abfälle und Abfallrecht.

2.
In der Berufsbildung bezeichnet man als D. S. die Kombination von betrieblicher und schulischer Berufsausbildung (§ 2 Berufsbildungsgestz - BBiG - v. 23. 3. 2005 (BGBl. I 931) m. Änd., berufsbildende Schulen). Die Ausbildung erfolgt an zwei Orten, einerseits der Lehrstätte (z. B. Betrieb, öff. Dienst, Angehöriger freier Berufe), der die praktische Ausbildung obliegt, andererseits in der Berufsschule, deren Schwerpunkte Fachtheorie (die über das an der Lehrstätte erworbene Wissen hinausgeht) und Allgemeinbildung sind. Grundlage der betrieblichen Ausbildung sind das BBiG und die Ausbildungsordnungen.




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