Einkammersystem

Verfassung, in der das Parlament nur aus einer Kammer besteht, z. B. die Parlamente der deutschen Bundesländer ausser Bayern.

ist die Staatsform, in der das parlamentarische Gesetzgebungsorgan nur aus einer Kammer besteht. Zweikammersystem Lit.: Zippelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007

ist ein Verfassungssystem, bei dem das Parlament aus nur einem Organ besteht (Gegensatz: Zweikammersystem).




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