Elektrische Anlagen

eines Stromabnehmers sind gemäß § 12 der VO über Allgemeine Bedingungen für die Stromversorgung von Tarifkunden (Energiewirtschaft) technisch ordnungsgemäß einzurichten (z. B. Einhaltung d. VDE-Vorschriften). Zu E. A. in explosionsgefährdeten Räumen s. Betriebssicherheit.




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