Förderung der Erziehung in der Familie

Im Sozialrecht :

In der Kinder- und Jugendhilfe werden u.a. Leistungen der Familienförderung erbracht (vgl. §§ 16ff. SGB VIII):

• allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienbildung, -beratung, Familienfreizeit und Familienerholung; § 16 SGB VIII),

• Beratung und Unterstützung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII),

• Beratung und Unterstützung in Fragen der Personensorge, des Unterhalts- und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII),

• sozialpädagogisch betreute Wohnformen für Alleinerziehende (§ 19 SGB VIII; betreutes Wohnen),

Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen (§20 SGB VIII) sowie

• die Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§21 SGB VIII).




Vorheriger Fachbegriff: Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung | Nächster Fachbegriff: Förderung der Prostitution


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen