Fachakademie

ist ein rechtlich nicht genau umgrenzter Begriff (s. a. Akademie). Die Tendenz geht dahin, ihn für berufliche Bildungseinrichtungen zu verwenden, welche die Studierenden auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vorbereiten, i. d. R. im Anschluss an eine dem Studienziel dienende berufliche oder praktische Tätigkeit. Allgemein stehen die F. im Bildungsangebot unter den Fachhochschulen. Sie sind im Zugang erleichtert und im Lehrangebot praxisnäher und spezialisierter. Sie sind keine Hochschulen. Im Gegensatz zu den Fachhochschulen ist mit dem Abschluss der F. weder akademische Graduierung noch die allgemeine Hochschulreife verbunden. S. a. Berufsakademie.




Vorheriger Fachbegriff: Fabrikneu | Nächster Fachbegriff: Fachanwalt


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen