fahrlässige Tötung

Straftat; die darin besteht, daß jemand den Tod eines anderen Menschen dadurch verursacht, daß er die nötige Sorgfalt (z.B. im Straßenverkehr, im Beruf) außer acht gelassen hat, obwohl er die sich daraus ergebende Gefahr der Tötung hätte vorhersehen und vermeiden können.

Tötung.

unvorsätzliche, aber objektiv sowie subjektiv sorgfaltswidrig verwirklichte Tötung eines anderen Menschen. Für das Maß der zu beachtenden erforderlichen Sorgfalt kommt es maßgeblich auf Gesetze und Rechtsverordnungen (z. B. Unfallverhütungsvorschriften), aber auch auf den ausgeübten Beruf an, der ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Übernahmeverantwortlichkeit die allgemeine Sorgfaltspflicht erhöhen kann.
In den Fällen einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung scheidet § 222 StGB aus.




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