Familienzuschlag

ein Teil des Arbeitslosengeldes (Arbeitslosenversicherung). F. wird für Angehörige gewährt, die einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch gegen den Arbeitslosen haben (Ehegatten, Eltern, Kinder), ausserdem für Stief- und Pflegekinder, nicht jedoch für die geschiedene Ehefrau.

Dienstbezüge (5).




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