Forst

jede grössere, mit Waldbäumen bestockte oder erkennbar zur Wiederaufforstung bestimmte Fläche, einschliesslich der Einteilungs- und Sicherungsstreifen, Äsungsplätze und Waldwiesen, sowie die mit einem Wald zusammenhängenden Holzlagerplätze, Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche, Wege und Gräben, Waldlichtungen, Gewässer, Moore, Heide- und ödflächen, Pflanzgärten; kein Forst: mit Waldbäumen bestockte Flächen in Parkanlagen und Friedhöfen.

Wald, Forstrecht, Forstvermehrungsgutgesetz.




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