Frachtfrei

franko.

(franko): für den Handelskauf übliche Handelsklausel, die die Bestimmung trifft, dass der Verkäufer die Kosten für die Versendung des Kaufvertragsgegenstandes zu tragen hat. Regelmäßig wird aber der Leistungsort nicht durch diese Klausel modifiziert.

(franko) ist eine insbes. beim Handelskauf übliche Klausel, wonach der Verkäufer die Kosten der Versendung zu übernehmen hat (Versendungskauf). Der Leistungsort wird durch diese Klausel allein regelmäßig nicht geändert.




Vorheriger Fachbegriff: Frachtführer | Nächster Fachbegriff: Frachtgeld


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen