Gefängnis
bis 1969 eine Art der Freiheitsstrafe (1 Tag bis 5 Jahre) und das Gebäude zu ihrer Vollstreckung. Nach Zusammenfassung mit den beiden anderen Strafarten (Zuchthaus und Haft) zu einer Einheitsstrafe, wird heute nur noch zu Freiheitsstrafe" verurteilt. Das ihrer Vollstreckung dienende Gebäude heißt Justizvollzugsanstalt.
war bis zum 2. Strafrechtsreformgesetz vom 4. 7. 1969 eine Art der Freiheitsstrafe und das zugehörige Gebäude. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
Justizvollzugsanstalt.
(von 1 Tag bis zu 5 Jahren) war eine der Strafarten, die durch das 1. StrRG 1969 mit anderen zur einheitlichen Freiheitsstrafe zusammengefasst worden sind.
Der Ort der Strafverbüßung wird ebenfalls nicht mehr als G., sondern als Justizvollzugsanstalt (JVA) bezeichnet; Strafvollzug.
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