Gesamtakt

Abgabe von mehreren parallel übereinstimmenden Willenserklärungen, z.B. Beschlussfassung durch alle Vereinsmitglieder in der Hauptversammlung zur Satzungsänderung.

ist das aus parallel gerichteten Willenserklärungen mehrerer Personen bestehende Rechtsgeschäft (z.B. Beschluss der Mitglieder eines Vereins). Lit.: Köck, F., Der Gesamtakt in der deutschen Integrationslehre, 1978

Rechtsgeschäft, einseitiges.

Rechtsgeschäft (2 a), Verein (1).




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