Gesamthochschule

In der G. sind alle Hochschularten zusammengefasst, so dass eine Abstufung der Abschlüsse und ein leichterer Übergang zu mehr wissenschaftlichen Stufen des Studiums möglich sind.

ist die gestufte Studiengänge mit verschiedenen Abschlüssen anbietende Hochschule. Sie kann integrierte oder kooperative G. sein. Sie soll die Bildungschancen des Einzelnen erhöhen, scheint das Ziel, eine insgesamt erfolgreichere Möglichkeit zu sein, aber zu verfehlen. Lit.: Reich, A., Hochschulrahmengesetz, 8. A. 2002

Nach dem inzwischen aufgehobenen § 5 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) waren Hochschulen grundsätzlich als G. auszubauen oder zusammenzuschließen (integrierte G.) oder unter Aufrechterhaltung ihrer rechtlichen Selbständigkeit durch gemeinsame Gremien zu G. zu verbinden (kooperative G.). Die G. sollten die Aufgaben der wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten) und der Fachhochschulen vereinigen. Errichtete G. bleiben bestehen. Derzeit bestehen G. noch in Hessen und Nordrhein-Westfalen.




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