Höriger

ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht der grundherrschaftlich abhängige, dem Grundherrn in gewisser Weise gehörige Mensch (bis zur Bauernbefreiung im 19. Jh.). Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005

die in älterer Zeit von einer Grund- oder Gutsherrschaft abhängigen landlosen und vermögensunfähigen Unfreien des Hausgesindes und der ländlichen Arbeiterschaft, über die der Grundherr ein Züchtigungsrecht hatte.




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