Handgemal

im Mittelalter in Sachsen der Stammsitz eines freien Geschlechts mit zugehörigem Lande, der sich im Erbfall ungeteilt auf den Ältesten der väterlichen Seite vererbte. Diese Regelung diente der Erhaltung des Grundbesitzes und der Bevorzugung des Mannesstammes. Vergl. ähnliche Regelung beim Familienfideikommiss (Fideikommiss).




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