Hinterbliebenengeld

Das Hinterbliebenengeld war eine Leistung der Altershilfe für Landwirte nach dem Ges. über eine Altershilfe für Landwirte. An die Stelle des H. ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) vom 29. 7. 1994 (BGBl. I 1890, 1891 m. Änd.) am 1. 1. 1995 die Witwen- und Witwerrente (Hinterbliebenenrenten) getreten (vgl. § 94 III Nr. 3 ALG).




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