Hitlerprozess

Nach dem missglückten Umsturzversuch am 8./9.11.1923 (sog. Hitlerputsch) wurde Adolf Hitler am 1.4.1924 vom Volksgerichtshof in München wegen Hochverrats zu 5 Jahren Festungshaft verurteilt, aber bereits am 14.12.1924 aus der Haft in Landsberg entlassen. Obwohl Ausländer (aus Braunau in Österreich), wurde er nicht des Landes verwiesen. Der mitangeklagte General Ludendorff wurde freigesprochen. Ernst Röhm, der am 30.6.1934 auf Befehl Hitlers ermordete SA-Chef, erhielt 15 Monate Haft.




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