Immatrikulation

Einschreibung des Studenten als Voraussetzung zur Aufnahme in eine Hochschule. Der Abgang erfolgt durch freiwillige oder auch disziplinarische Exmatrikulation (Widerruf der Einschreibung).

Einschreibung (in eine Universität), formeller Beginn von Studien im Gegensatz zur Exmatrikulation (Ausschreibung)

Studenten.




Vorheriger Fachbegriff: immaterieller Schaden | Nächster Fachbegriff: immediat


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen