Juristen

Personen, die Rechtswissenschaft studiert und mindestens eine Staatsprüfung (das Referendarexamen) abgelegt haben. Haben sie den Vorbereitungsdienst (die Referendarzeit) abgeschlossen und die zweite Staatsprüfung (das Assessorexamen) abgelegt, bezeichnet man sie als Volljuristen. Nur diese haben die Befähigung zum Amt des Richters und können Rechtsanwälte werden.




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