Kapital

(ital.: capitale = Hauptgut); allgemein Geld oder Vermögen, insbes. solches, das Zinsen bringt; im volkswirtschaftlichen Sinn Betriebsanlagen und Maschinen, die der Produktion von Gütern und Dienstleistungen dienen; im betriebswirtschaftlichen Sinn der Wert des Vermögens eines Unternehmens, ausgewiesen auf der Passivseite der Bilanz.

(Haupt[-teil einer Schuld im Gegensatz zu den Zinsen]) ist jede verzinsliche Geldsumme, volkswirtschaftlich jedes ertragbringende Vermögen und betriebswirtschaftlich die Gesamtheit der in ein Unternehmen eingebrachten Mittel, die nach ihrer Verwendung Anlagekapital oder Umlaufkapital und nach ihrer Herkunft Eigenkapital oder Fremdkapital sein können. Die Erhöhung des Kapitals einer Aktiengesellschaft ist in den §§ 182ff. AktG, die Herabsetzung des Kapitals in den §§ 222 ff. AktG geregelt. Genehmigtes K. (§ 202 AktG) ist der Betrag, um den auf Grund Ermächtigung (in der Satzung) der Vorstand einer Aktiengesellschaft das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage erhöhen darf. Lit.: Preuß, N., Grundsätze der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung, JuS 1999, 342; Wagner, K., Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern, 1999; Kracht, R., Kapitalvermögen und Kapitalerträge, 2000; Schepp, T., Der Kapitalbegriff in der Alternativen Wirtschaftstheorie, 2003; Das Kapital in Aktiengesellschaften, hg. v. Lutter, M., 2006

Bilanz.

Grundkapital, Stammkapital, Offene Handelsgesellschaft (5); s. a. Kapitalanteil.




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