Kautelarjurisprudenz

ist die der vorsorglichen Verhütung von Rechtsstreitigkeiten durch vorherige Sicherung dienende juristische Tätigkeit (z.B. Beratung bei Gestaltung einer Willenserklärung). Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007

ist ein Begriff des römischen Rechts. Vor dem Zwölftafelgesetz waren Rechtskunde, Rechtsgestaltung und Rechtsfindung zunächst Sache der Priester, die im sakralen wie im weltlichen Bereich Geschäfts- und Prozessformulare entwickelten, Rechtsauskünfte erteilten und Rechtsgutachten erstellten. Für den privaten Rechtsverkehr übernahmen später weltliche Juristen aus dem Stande der Patrizier diese Tätigkeit, namentlich die Formulierung von Vertragsbedingungen (Kautelen); sie begründeten mit dieser sog. Kautelarjurisprudenz die erste Epoche der röm. Rechtswissenschaft. Der Begriff wird heute häufig für die Gestaltung von Rechtsbeziehungen durch Verwendung vorgeformter Vereinbarungen oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen gebraucht, allgemein auch für die vorsorgende, planende, (vertrags)gestaltende Tätigkeit von Organen der Rechtspflege (insbes. Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsjuristen) im Gegensatz zur forensischen Tätigkeit.




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