Kontoauszug

Mitteilung eines Kreditinstitutes über den Stand eines Kontokorrents. Nach Nr. 7 Abs. 1 der AGB der Banken ist lediglich der Kontoauszug zum Abschluss eines Quartals das Angebot auf Abschluss eines Anerkenntnisvertrages gem. § 781 BGB. Dieses Angebot nimmt der Kunde gem. Nr. 7 Abs. 2 der AGB der Banken durch Schweigen an (Saldoanerkenntnis). Erhebt er gegen den Kontoauszug nicht innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang Einwendungen, so handelt es sich bei diesem um eine Saldofeststellung i. S. d. § 355 Abs. 1 HGB. Kontoauszüge, die sich der Kunde zwischenzeitlich von dem Kontoauszugsdrucker ausdrucken lässt, sind bloße Mitteilungen über den Stand der laufenden Rechnung.

Schuldanerkenntnis.




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