Konzernbilanz

In einem Konzern, ist die Aufstellung einer zusammengefassten Bilanz aller Konzernunternehmen vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für den Jahresabschluss (Konzernabschluss) und den Lagebericht sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung (§§ 290 ff. HGB, § 337 AktG). Der Konzernabschluss ist so aufzustellen, als ob die Konzernunternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht eines börsenorientierten Mutterunternehmens eines Konzerns müssen den Vorschriften des HGB nicht entsprechen, wenn Konzernabschluss und Konzernlagebericht in Euro und in deutscher Sprache offengelegt und nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt worden sind. Dazu gehören die GAAP (Generally Accepted Accounting Principles; US-GAAP) und die IFRS (International Financial Reporting Standards). Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nach EU-Recht verpflichtet, Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen (International Financial Reporting Standards, 2).




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