Kunsthandel

Der K. durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe unterlag wie der Antiquitätenhandel früher den gewerberechtlichen Beschränkungen für überwachungsbedürftige Gewerbe. Heute bestehen keine gewerberechtlichen Beschränkungen mehr; s. a. Gebrauchtwarenhandel, Versteigerungsgewerbe.




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