Lebensmittelgutschein

Im Sozialrecht :

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei denen das Arbeitslosengeld II um mehr als 30% gemindert wurde (§31 Abs. 3 SGB II) ein Lebensmittelgutschein erteilt (§31 Abs. 3 S. 6 SGB II). Der Leistungsträger soll dies tun, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt (§31 Abs. 3 S. 7 SGB II). Lebensmittelgutscheine kann der Leistungsträger ferner an Leistungsberechtigte unter 25 Jahren erteilen, deren Arbeitslosengeld II auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung beschränkt ist (§31 Ab. 5 SGB II).




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