Leichenfreigabe

Durch einen Unfall Getötete dürfen nur beerdigt werden, wenn der für den Bezirk zuständige Richter (entscheidend ist, wo der Leichnam sich befindet) oder der Staatsanwalt die Leiche schriftlich freigegeben und die Beerdigung gestattet hat. Die Genehmigung wird erteilt, wenn Unfallbericht, Personalien des Toten und ärztliche Todesbescheinigung vorliegen und eine Obduktion (Leichenöffnung) zur Klärung der Schuldfrage dem Richter nicht notwendig erscheint.




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