Lex loci contractus(lat.), Grundsatz des internationalen Privatrechts: für die Gültigkeit und Auslegung eines Vertrages gilt das Recht des Ortes, wo der Vertrag geschlossen worden ist (Gebietsstatut). Lex domicilii.
Weitere Begriffe : Legitim | Demonstratio falsa | Produktbeobachtungspflicht |
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