Magna Charta Libertatum

Freiheit der Person Grundrechtsgeschichte

([lat.] große Urkunde der Freiheiten) ist in der englischen Rechtsgeschichte die Urkunde, in welcher der König am 15. (?) 6. 1215 unmittelbar dem hohen Adel Rechte (betreffend Freiheit, Eigentum und Verfahren) zusicherte, die mittelbar auch Bürgern und Bauern zugute kamen. Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005; Breay, C., Magna Carta, 2002
vom König von England 1215 erlassenes Gesetz, das der Hochadel im Kampf gegen die bis dahin bestehende Allmacht des Monarchen erzwungen hatte. Die M. Ch. war ein Staatsgrundgesetz, das die Freiheit der Kirche und die Rechtsstellung der Vasallen des Königs sicherte und diesen bei Verletzung ihrer Rechte ein Widerstandsrecht einräumte (Sanktionen gegen den König durch Pfändung seines Besitzes). Außerdem ordnete sie die Rechtspflege und gewährleistete jedem Untertanen die Entscheidung durch das ihm zustehende Gericht. Die Auswirkungen der M. Ch. kamen daher indirekt auch den Bürgern und Bauern zugute. Verfassungsrechtlich stellte sie eine Vorstufe auf dem Weg zum Parlamentarismus in England dar.




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