Matrikel

Stammliste, ein für behördliche Zwecke angelegtes Verzeichnis von Personen oder Einkünften. Universitätsm. ist das Gesamtverzeichnis aller Studierenden, in das sie bei Aufnahme als Mitglieder der Hochschulkörperschaft (Immatrikulation) eingetragen werden. Sie werden damit "akademische Bürger". Reichsmatrikel war im Deutschen Reich 1495-1806 das Verzeichnis der Reichsstände.




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