Menschenrecht

ist das dem Menschen als solches (gegenüber dem Staat) zustehende, angeborene (unveräußerliche, unantastbare) Recht (vor allem die Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum). Von den Vereinten Nationen ist (1948) eine (noch nicht verbindliche) Allgemeine Deklaration der Menschenrechte, von den Mitgliedstaaten des Europarats (1950) eine Europäische Konvention der Menschenrechte beschlossen worden. Im Grundgesetz sind die von diesem anerkannten Menschenrechte als Grundrechte aufgenommen. Das M. eines anderen (z. B. eines Kindes) missbraucht als Menschenrechtstümler, wer es für eigene ungerechtfertigte Zwecke (z. B. Rosenkrieg gegen eine verzweifelt entflohene Partnerin) verwendet.




Vorheriger Fachbegriff: Menschenraub | Nächster Fachbegriff: Menschenrechte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen