Nürnberger Gesetze

im Zuge der nationalsozialistischen Rassenpolitik erlassene rechtswidrige antijüdische Vorschriften, die auf dem NS-Reichsparteitag vom 15.9.1935 verkündet wurden (Flaggengesetz, Reichsbürgergesetz, Blutschutzgesetz). Den Juden wurde das Staatsbürgerrecht aberkannt, um sie aus dem öffentlichen Leben auszuschalten; Eheschliessungen und ausserehelicher Verkehr zwischen Juden und Deutschen wurde unter Zuchthausstrafe gestellt; die N. G. sind durch KontrollratsG Nr. 1 auch formell ausser Kraft gesetzt worden.
2.

sind die auf Anordnung Adolf Hitlers am 15. 9. 1935 einstimmig verabschiedeten Gesetze (Reichsbürgergesetz, Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre). Lit.: Eisenhardt, U., Deutsche Rechtsgeschichte, 4. A. 2004

nennt man die auf dem Reichsparteitag der NSDAP am 15. 9. 1935 in Nürnberg beschlossenen Gesetze. Das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ entzogen Personen, die nicht „deutschen oder artverwandten Blutes“ waren, Bürger- und Menschenrechte (z. B. Verbot der Eheschließung mit Deutschen: „Rassenschande“).




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